Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern.

Alle akzeptieren Speichern Ablehnen
Details zu den verwendeten Cookies anzeigen

Kurs-Übersicht

Leider nichts gefunden!

Inhalt komplett durchsuchen

222. Ein Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins, der nur Langwaffen besitzt, will einen Revolver im Kal. .38 spezial erwerben. Muss vorher von der Waffenbehörde die Erlaubnis zum Erwerb in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden oder genügt es, wenn in