Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern.

Alle akzeptieren Speichern Ablehnen
Details zu den verwendeten Cookies anzeigen

Kurs-Übersicht

Leider nichts gefunden!

Inhalt komplett durchsuchen

99. Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?