Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern.

Alle akzeptieren Speichern Ablehnen
Details zu den verwendeten Cookies anzeigen

Kurs-Übersicht

Leider nichts gefunden!

Inhalt komplett durchsuchen

52. Der Eigentümer eines Einfamilienhauses bittet im August den Revierinhaber, einen auf seinem Dachboden hausenden Steinmarder zu fangen. Der Revierinhaber besitzt eine Fangjagdbescheinigung. Benötigt der Revierinhaber zum Aufstellen eines Marderabzugeis