Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern.

Alle akzeptieren Speichern Ablehnen
Details zu den verwendeten Cookies anzeigen

607. Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur amtlichen Fleischuntersuchung bringen?

Lektion 7 von 12



Nächste Lektion
Zurück